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12.11.2008 - Vorverlegung der Schulpflicht

EinschulungVorverlegung der Schulpflicht

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 02. Juli 2008 eine Neufassung des Niedersächsi-
schen Schulgesetzes beschlossen. Hiernach werden zukünftig mit Beginn eines Schuljahres die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30. September vollenden werden.

Damit sich die Schulträger und die Eltern ausreichend auf diese Veränderung einstellen können, wurden hiervon abweichend Übergangsregelungen beschlossen, so dass sich die Stichtage zur Schulpflicht in den kommenden Jahren wie folgt darstellen:

Schulpflichtig werden

Stichtag

bis zum Schuljahr 2009/2010
alle Kinder, die bis zum

30. Juni 2009
das sechste Lebensjahr vollenden

mit Beginn des Schuljahres 2010/2011
alle Kinder, die bis zum

31. Juli 2010
das sechste Lebensjahr vollenden

mit Beginn des Schuljahres 2011/2012
alle Kinder, die bis zum

31. August 2011
das sechste Lebensjahr vollenden

mit Beginn des Schuljahres 2012/2013
alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet 
haben oder es bis zum folgenden

30. September 2012
vollenden werden

 

Die Neufassung des Niedersächsischen Schulgesetzes mit dem 30. September als jeweils fortlaufenden Stichtag kommt erstmalig mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 zur Anwendung und gilt dann für die nachfolgenden Schuljahre entsprechend.

Die Stadt Wittmund wird als Schulträgerin der örtlichen Grundschulen in ihren jährlichen Bekanntmachungen zur Einschulung jeweils auf die abgeänderten Stichtage hinweisen. Weitere Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie hier.