Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
jeden Tag gibt es neue Meldungen, welche Lockerungen es während der Corona-Pandemie gibt.
Innerhalb weniger Wochen wurde u. a. in den behördlichen Verordnungen von Bund und Land über den Lockdown in unserer heimischen Wirtschaft, der Einstellung des Betriebes in Kindertagesstätten und Schulen, über das Verbot von Wohnmobilen auf öffentlichen Plätzen bis hin zur Zulassung von Dauercampern in Regelmäßigkeit alles neu verfügt.
Dies hat zur Verunsicherung in der Bevölkerung und insbesondere auch in den betroffenen Berufsgruppen geführt.
Wir brauchen deshalb jetzt in der nächsten Zeit klare Vorgaben und auch Perspektiven, wie wir konkret in unseren Betrieben, in Schulen, in Kindertagesstätten, im Einzelhandel und Tourismus damit umgehen sollen.
Bei allen berechtigten Existenzsorgen, darf es jetzt keinen weiteren politischen Überbietungswettbewerb zwischen den Bundesländern geben. Dies hilft nachhaltig keinem Unternehmen vor Ort und auch nicht den Menschen, die weiterhin Angst haben, sich zu infizieren.
Ein weiterer zweiter Lockdown würde uns noch härter treffen. Viele Unternehmen würden das nicht mehr bewältigen können und Arbeitsplätze gingen verloren.
Bund und Länder haben sich heute auf weitreichende Lockerungen in der Corona-Krise geeinigt.
Allerdings werden die Maßnahmen in Umsetzung dieser Absprachen unterschiedlich in den Länder gehandhabt. So hat die Stadt Wittmund keinen Einfluss auf Verordnungen des Landes Niedersachsen sowie deren Umsetzung.
Durch die Disziplin unserer Bürgerinnen und Bürger und der Wittmunder Unternehmen sowie der Akteure in Schulen und Kindertagesstätten, im Krankenhaus, bei der Polizei und im Einzelhandel können wir dennoch heute einen gemeinsamen Erfolg vorweisen, der Lockerungen zulässt. Ein Dank geht auch an die Ratsmitglieder der Stadt, die als großer Rückhalt parteiübergreifend geholfen haben, auch während der Pandemielage unbürokratisch die Funktionsfähigkeit der politischen Gemeinde in Wittmund zu erhalten.
Diese gleiche Disziplin und Klarheit wünsche ich mir auch in der Politik von Bund und Land.
Das Land Niedersachsen hat einen Fünf-Stufen-Plan präsentiert und am Dienstag seine geänderte Corona-Verordnung verkündet. Sie ist am Mittwoch in Kraft getreten.
Folgende Regelungen sind für uns aktuell besonders wichtig:
- Die Kontaktbeschränkungen sollen bis 5. Juni 2020 verlängert werden. Künftig sollen sich auch Angehörige von zwei kompletten Haushalten treffen können - bislang dürfen sich nur zwei einzelne Personen aus unterschiedlichen Haushalten näherkommen.
- Krankenhäuser sollen wieder planbare Leistungen vornehmen dürfen - unter bestimmten Auflagen:
Nach wie vor müssen die Häuser 20 Prozent ihrer Kapazitäten auf Normalstationen für Coronavirus-Patienten vorhalten, außerdem 25 Prozent ihrer Kapazitäten im intensivmedizinischen Bereich. Zugleich müssen sie die übrige Bettenbelegung so steuern, dass innerhalb von 72 Stunden weitere 20 Prozent der Betten freigemacht werden könnten.
- Vereinbart wurde, dass alle Schulkinder möglichst vor den Sommerferien noch mindestens einmal in die Schule gehen können.
- Spätestens ab dem 11. Mai soll die Kinderbetreuung stufenweise in allen Bundesländern erweitert werden. Bis zu den Sommerferien soll jedes Vorschulkind noch einmal die Kita besuchen können.
- Änderungen gibt es zudem bei der privaten Kindernotbetreuung: Gruppen von bis zu fünf Kindern sind hier erlaubt. Die Zusammensetzung der Gruppe und der Ort der Betreuung müssen gleich bleiben. Die Kinder dürfen außerdem aus höchstens drei verschiedenen Haushalten kommen. Draußen können Kinder auch wieder auf Spielplätzen spielen, wenn sie Abstand zu Personen aus anderen Familien halten.
- Nach fast zwei Monaten Kontaktbeschränkungen sollen Pflegebedürftige in Heimen und Menschen in anderen Einrichtungen wieder Besuch bekommen dürfen. Bei den Bund-Länder-Beratungen sei beschlossen worden, dass zu jeder Person in einem Heim oder einer Behinderteneinrichtung wieder eine feste Kontaktperson Zugang haben soll, sagte Bundeskanzlerin Merkel.
- Ab 11. Mai 2020 dürfen in Niedersachsen Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten wieder öffnen - mit 50 Prozent ihrer Platz-Kapazitäten. Außerdem müssen Gäste vorher reservieren und ihre Kontaktdaten hinterlegen.
- Die Verkaufsflächen-Beschränkungen im Einzelhandel fallen weg. Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen. Die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern werde aufgehoben. Einen Zeitpunkt wurde noch nicht bekannt gegeben.
- Touristen dürfen wieder nach Niedersachsen kommen - zunächst jedoch nur in Ferienwohnungen oder Häuser und wenn sie mindestens eine Woche lang bleiben.
- Tagesmütter und -väter sollen ab dem 11. Mai 2020 wieder in den Regelbetrieb mit fünf Kindern zurückkehren können.
-Künftig wieder aufmachen können Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten und Tierparks. Die Zahl der Besucher ist aber begrenzt. In geschlossenen Räumen sollen pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen, außerdem sollen Mund und Nase bedeckt werden.
- Camping ist für Dauercamper möglich oder wenn eine Parzelle für eine ganze Saison vermietet ist. Hier ist auch unsere Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel GmbH dabei, die geforderten Abstands- und Hygienevoraussetzungen zu schaffen.
Voraussetzung für die Dauercamper ist, dass sie in ihrem Wohnwagen eine eigene Toilette, eine Waschgelegenheit und eine Küche haben. Denn die Campingplatz-Toiletten und Duschhäuser bleiben noch geschlossen. Ab kommendem Montag sollen die Campingplätze im ganzen Land wieder für alle Gäste öffnen. Auch Urlaub in Ferienwohnungen soll dann wieder erlaubt sein. Hotels, Pensionen und Jugendherbergen sollen ab dem 25. Mai wieder öffnen - jedoch dürfen sie nur maximal zu 50 Prozent ausgelastet sein. Grillabende mit den Nachbarn oder andere Zusammenkünfte sind allerdings verboten, denn die Kontaktbeschränkungen gelten auch weiterhin.
- Zweitwohnungen dürfen ebenfalls wieder genutzt werden. Diese Regeln gelten auch auf den Inseln.
- Mehr Möglichkeiten gibt es auch im Sport. Kontaktloser Sport im Freien ist zulässig, bei der Ausübung des Sports sind zwei Meter Abstand Pflicht. Ansonsten gilt auf den Anlagen 1,5 Meter Mindestabstand. Umkleideräume und Duschen dürfen allerdings weiterhin nicht genutzt werden.
-Prüfungen an Volkshochschulen sind wieder zulässig, wenn Abstandsregelungen eingehalten werden und die Prüflinge einverstanden sind, dass ihre Kontaktdaten dokumentiert werden. So sollen im Fall einer Ansteckung Kontakte zurückverfolgt werden können.
- Für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte und Feiern gelten ebenfalls Hygiene- und Abstands-Vorschriften.
- Die schwarz-rote Landesregierung hat darin weitere Lockerungen unter anderem für die Gastronomie, den Handel und den Tourismus in Aussicht gestellt. Unter anderem sollen Anfang kommender Woche die Beschränkungen zu den Verkaufsflächen fallen. Lokale sollen, wenn auch eingeschränkt, wieder öffnen können. Von Montag an sollen Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten wieder Gäste bedienen dürfen - mit maximal 50 Prozent Auslastung.
- Spielplätze dürfen wieder genutzt werden. Tierparks, Museen und Outdoor-Sportanlagen öffnen.
- Physiotherapie, Ergotherapie, Osteopathie und ähnliche medizinische Fachbehandlungen können jetzt auch wieder wahrgenommen werden, wenn sie nicht von einem Arzt als unaufschiebbar eingestuft worden sind.
Dies alles muss jetzt in verschiedenen Bereichen umgesetzt werden, für viele Menschen wieder ein enorme Herausforderung.
Wir schaffen auch diese Phase gemeinsam.
Wir sind Wittmund !!
Ihr/Euer
Rolf Claußen