Kinderbetreuungsangebot in der Stadt Wittmund
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Sie befinden sich auf der Internetseite der Stadt Wittmund zum Thema Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
Allgemeines
In der Stadt Wittmund gibt es insgesamt 13 Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten u. Hort), in denen Sie ihr Kind betreuen lassen können. Die Kindertagesstätten werden in Trägerschaft der Stadt Wittmund, der Ev.-luth. Kirchengemeinden und des Kinderschutzbundes Wittmund e. V. geführt. Darüber hinaus besteht über das Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Wittmund die Möglichkeit, sich über die Betreuungsform der Kindertagespflege zu informieren.
Die Einzugsbereiche für die Kindertagesstätten sind grundsätzlich den Schuleinzugsbereichen gleichgestellt. Das bedeutet im Einzelnen:
Eine Aufnahme von Kindern aus anderen Ortschaften ist nur dann möglich, wenn zum Zeitpunkt des Aufnahmeverfahrens in der entsprechenden Kindertagesstätte freie Plätze vorhanden sind. Sofern Kindertagesstätten für einzelne Betreuungsformen nur in einzelnen Ortschaften vorhanden sind (z. B. Ganztags-, oder 3/4-tags-Gruppen), haben die Kinder aus den anderen Ortschaften der Stadt Wittmund die gleiche Aufnahmemöglichkeit für diese Kindertagesstätte.
Betreuungsformen
Krippen
In Krippengruppen werden in der Regel 15 Kinder unter 3 Jahren an fünf Tagen in der Woche halbtags oder ganztags betreut.
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Kindergärten
In den Kindergärten werden in der Regel 25 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren an fünf Tagen in der Woche halbtags oder ganztags betreut.
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Hort
In Hortgruppen werden in der Regel 20 Schulkinder an fünf Tagen in der Woche im Anschluss an den Schulunterricht betreut.
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Integrative Betreuung
In integrativen Kindergartengruppen werden in der Regel 18 Kinder, davon zwei bis vier Kinder mit Integrationsstatus, an fünf Tagen in der Woche mindestens 5 Std. täglich gemeinsam betreut. Für die Betreuung der Kinder wird neben den beiden pädagogischen Fachkräften eine heilpädagogische Fachkraft eingesetzt.
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Anmeldeverfahren
Um Ihr Kind anzumelden empfehlen wir Ihnen, nach vorheriger telefonischer Absprache mit der Leiterin sich die Kindertagesstätte vor Ort anzusehen und das jeweilige pädagogische Konzept kennen zu lernen.
Das Online-Anmeldesystem ist hier zu erreichen:
KiTa-Anmeldeportal
Elternbeiträge
Zum 01.08.2018 ist in Niedersachsen die Beitragsfreiheit für den Besuch der Kindertagesstätten eingeführt worden. Dies bedeutet, dass Eltern für ihr Kind ab dem Monat, in dem es das dritte Lebensjahr vollendet hat, keine Gebühr zu entrichten haben. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich allerdings nur über eine Betreuungszeit bis acht Stunden täglich. Für die darüber hinausgehende Betreuungszeit und für Kinder vor Vollendung des dritten Lebensjahres ist weiterhin eine Gebühr entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Wittmund zu entrichten. Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind weiterhin von den Eltern zu tragen.
Gebührenordnung
Kindertagesstättensatzung
Der Kinderschutzbund Wittmund e. V. erhebt gesonderte Gebühren.
Übernahme des Elternbeitrages
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise vom Jugendamt Wittmund übernommen werden. Hierfür ist ein entsprechender Antrag bei der Stadt Wittmund zu stellen.
Informationsschreiben zur Übernahme
Übernahmeantrag