Wenn Sie Ihre Nebenwohnung in Wittmund aufgeben, müssen Sie sich abmelden. Hierfür fallen keine Gebühren an. Das Abmeldeformular ist zu unterschreiben, die Unterschrift ist durch Vorlage des Personalausweises bzw. Übersendung einer Kopie des Ausweises nachzuweisen. Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Monika Ritter Tel: 04462/983-0 Kerstin Menssen Tel: 04462/983-0 Marco Tholen Tel: 04462/983-0 Tanja Gawenat Tel: 04462/983-0 Sarah Thomßen Tel: 04462/983-0 E-Mail Fax: 04462/983-299 Erdgeschoss
Satzung der Stadt Wittmund über die Abwälzung der Abwasserabgabe
Abwasserwasserbeseitigungspflicht gemäß der Satzung der Stadt Wittmund zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke in nicht kanalisierten Bereichen der Stadt Wittmund Link Fachbereich Bauen und Planung Anke Willms Tel: 04462/983-115 Fax: 04462/983-290 E-Mail Zimmer: 108 Erdgeschoss
Anliegerbeiträge sind: - Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch - Straßenausbaubeiträge (werden z.Zt. nicht erhoben) - Schmutzwasserkanalbaubeiträge - Regenwasserkanalbaubeiträge Fachbereich Bauen und Planung Anke Willms Tel: 04462/983-115 Fax: 04462/983-290 E-Mail Zimmer: 108 Erdgeschoss
Bei einem Zuzug nach Wittmund sprechen Sie bitte im Meldeamt vor und bringen Ihren Personalausweis und die Wohnungsgeberbestätigung mit. Bei mehreren Wohnungen muss die Gemeinde zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der Sie sich überwiegend aufhalten. Gebühren müssen nicht gezahlt werden. Eine Unterschrift ist erforderlich. Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Monika Ritter Tel: 04462/983-0 Kerstin Menssen Tel: 04462/983-0 Marco Tholen Tel: 04462/983-0 Tanja Gawenat Tel: 04462/983-0 Sarah Thomßen Tel: 04462/983-0 E-Mail Fax: 04462/983-299
Die Stadt Wittmund ist Träger von sechs Grundschulen bzw. Grundschulstandorten. Bei diesen sind alle Kinder, die bis zum 30. September des jeweiligen Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollenden, anzumelden. Für Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 01. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 01. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Nähere Informationen u. a. zu den Anmeldeterminen werden jährlich im Frühjahr ca. 1 ¼ Jahr vor der Einschulung durch eine amtliche Bekanntmachung in der örtlichen Presse und durch Mitteilungen der Grundschulen und Kindergärten veröffentlicht. Die Anmeldungen erfolgen so frühzeitig, um bis zum Einschulungstermin noch ggf. vorhandene Sprachdefizite der Kinder beheben zu können. Von daher sind die Kinder bei der Anmeldung mitzubringen. Die amtsärztlichen Untersuchungen erfolgen zu späteren, von den Grundschulen gesondert mitgeteilten Terminen. Kinder, die bis zum Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese so genannten „Kann-Kinder“ sind im Frühjahr vor dem gewünschten Einschulungstermin bei der jeweiligen Grundschule Link anzumelden. Nähere Informationen zu den Schuleinzugsbereichen finden Sie hier Link. Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Meino Schrage Tel: 04462/983-214 Fax: 04462/983-292 E-Mail Zimmer: 215 1. Obergeschoss
Die Förderung von Unternehmen stellt eine der wichtigsten Säulen von Politik und Verwaltung in der Stadt dar. Die Stadt Wittmund stellt ihren Unternehmen eine leistungsfähige, fortschrittliche Infrastruktur zur Verfügung. Im Bereich der Stadt Wittmund gibt es Gewerbegebiete im östlichen Bereich der Kernstadt und in den Ortschaften Burhafe und Carolinensiel. Die Gewerbetreibenden profitieren von der Nähe zur Autobahn (25 km) und zum Bahnhof in der Stadt. Die Umgehungsstraßen von Jever und Wittmund vereinfachen den Weg zur Autobahn. Die niedrigen Realsteuersätze und preisgünstige Gewerbeflächen erleichtern den Ansiedlungsentschluss. Überzeugen Sie sich bitte selbst - am Besten direkt vor Ort. Verwaltungsvorstand BGM Rolf Claußen Tel: 04462/983-200 Fax: 04462/983-297 E-Mail Zimmer: 220 1. Obergeschoss Dietmar Müller Tel: 04462/983-222 Fax: 04462/983-292 E-Mail Zimmer: 223 1. Obergeschoss
Gesundheits- und Unfallschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsmedizinischer Dienst Allgemeine Verwaltung Miriam Hirschmann Tel: 04462/983-223 Fax: 04462/983-292 E-Mail Zimmer: 208 1. Obergeschoss
Das Stadtarchiv der Stadt Wittmund befindet sich in der Kirchstraße 15, 26409 Wittmund. Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link Auf Grund der intensiven Recherche und dem damit verbundenen Aufwand, ist die Ahnenforschung (privat, im Erbfall o. ä.) nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Auch die eigenständige Recherche ist lediglich nach vorheriger Terminabsprache in unseren Räumlichkeiten möglich. Sprechen Sie uns daher vorab an: Tel.: 04462/983-120 oder 04462/983-121 Gerne können Sie Ihre Anfragen auch per Mail an uns richten: standesamt@stadt.wittmund.de Beachten Sie, dass die Inanspruchnahme für Sie kostenpflichtig sein kann und auf Grund des Aufwandes einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Anja Fimmen Tel: 04462/983-232 Fax: 04462/983-292
siehe Meldebescheinigung Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Monika Ritter Tel: 04462/983-0 Kerstin Menssen Tel: 04462/983-0 Marco Tholen Tel: 04462/983-0 Tanja Gawenat Tel: 04462/983-0 Sarah Thomßen Tel: 04462/983-0 E-Mail Fax: 04462/983-299
Bei der Stadt Wittmund wird zu folgenden Berufen ausgebildet:
Freie Ausbildungsstellen werden öffentlich ausgeschrieben (in der Regel in den Sommermonaten für den 01.08. des darauffolgenden Jahres). Personal und IT Christian Wöhrle Tel: 04462/983-219 Fax: 04462/983-292 E-Mail Zimmer: 321 2. Obergeschoss
Ausschreibung von Papier, Büromaterialien, Möbel und Reinigungsmitteln Allgemeine Verwaltung Sandra Perduns Tel: 04462/983-221 Fax: 04462/983-292 E-Mail Zimmer: 207 1. Obergeschoss
Einmal jährlich findet während der Sommerferien in den Räumen der Grundschule Carolinensiel die Harle-Kunstausstellung statt. In Zusammenarbeit mit dem Ostfriesischen Kunstkreis e.V. stellen Künstler aus dem friesischen und ostfriesischen Raum ihre Werke aus. Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Uta Rodewald Tel: 04462/983-216 Fax: 04462/983-292 E-Mail Zimmer: 205 1. Obergeschoss
Alle zwei Jahren findet in Wittmund eine Gewerbeschau statt. Die nächste Gewerbeschau ist für 2021 geplant. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.gewerbeschau-wittmund.de Stadtmarketing Amke Behrends Tel: 04462/983-151 Fax: 04462/983-299 E-Mail Zimmer: 100 b Erdgeschoss
Die Stadt Wittmund betreibt die Freibäder in Isums und in Ardorf. Nähere Informationen zum Sport- und Erlebnisbad Isums finden Sie hier Link Nähere Informationen zum Freibad Ardorf finden Sie hier Link Haus- und Badeordnung für die öffentlichen Bäder in der Trägerschaft der Stadt Wittmund Link Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Meino Schrage Tel: 04462/983-214 Fax: 04462/983-292 E-Mail Zimmer: 209 1. Obergeschoss
Auskünfte zur allgemeinen Zulässigkeit von Bauvorhaben aufgrund bestehender kommunaler Satzungen und vorhandenen Fachplänen Fachbereich Bauen Ingo Hillerts Tel: 04462/983-103 Fax: 04462/983-290 E-Mail Zimmer: 103 Erdgeschoss Elke Weyerts Tel: 04462/983-102 Fax: 04462/983-290 E-Mail Zimmer: 103 Erdgeschoss Joachim Wulf Tel: 04462/983-109 Fax: 04462/983-290 E-Mail Zimmer: 109 Erdgeschoss
Der Bauhof der Stadt Wittmund hat folgende Aufgabenbereiche:
Baumaßnahmen der Stadt Wittmund wie Feuerwehrgebäude, Schulen, Kindertagesstätten und allgemeine Liegenschaften werden durch den Fachbereich Bauen betreut. Fachbereich Bauen Joachim Wulf Tel: 04462/983-109 Fax: 04462/983-290 E-Mail Zimmer: 109 Erdgeschoss
Im Eigentum der Stadt Wittmund befinden sich zurzeit
Die Instandhaltung für die oben genannten Objekte wird vom Fachbereich Bauen und Planung koordiniert. Die Verwaltung (z.B. Vermietung) der stadteigenen Wohneinheiten erfolgt durch die Liegenschaftsabteilung. Instandsetzungsarbeiten werden vom städtischen Bauhof übernommen sowie durch die Privatwirtschaft im Auftrag der Stadt Wittmund. Das Sport- und Erlebnisbad Isums sowie die Cliner Quelle werden von der Nordseebad Carolinensiel-Wittmund GmbH betreut.
Das Ordnungsamt ist befugt, Kopien/Abschriften von Schriftstücken, die von einer deutschen Behörde ausgestellt sind oder deren Kopien/Abschriften zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bnötigt werden amtlich zu beglaubigen, sofern das Original in deutscher Sprache abgefasst ist. Das Original und die Kopien/Abschriften sind vorzulegen. Nicht beglaubigt werden Personenstandsurkunden, z.B. Geburtsurkunden und Sterbeurkunden. Diese können nur durch die zuständigen Standesämter ausgestellt werden. Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen, können nicht amtlich beglaubigt werden. Hier kommt nur die Beglaubigung durch einen Notar in Frage. Benötigte Unterlagen: - Original des zu beglaubigen Schriftstücks - Kopien/Abschriften in gewünschter Menge Gebühren: - Beglaubigungen von Kopien/Abschriften je erste Seite
- für jede weitere Seite
Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Heinz Eilts Tel: 04462/983-125 E-Mail Zimmer: 125 Erdgeschoss Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Silke Beckmann Tel: 04462/983-124 E-Mail Zimmer: 124 Erdgeschoss Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Hilko Eilers Tel: 04462/983-126 E-Mail Zimmer: 126 Erdgeschoss Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Christian Menssen Tel: 04462/983-123 E-Mail Zimmer: 123 Erdgeschoss Fax: 04462/983-299
Das Ordnungsamt darf Unterschriften beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Die Beglaubigung der Unterschrift darf in der Regel nur vorgenommen werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen bzw. anerkannt wird und die die Identität durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses nachgewiesen wird. Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text und Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, z.B. Unterschriften unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen sowie Grundbuchangelegenheiten. Hier empfiehlt sich die Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt 2,50 €. Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Heinz Eilts Tel: 04462/983-125 E-Mail Zimmer: 125 Erdgeschoss Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Silke Beckmann Tel: 04462/983-124 E-Mail Zimmer: 124 Erdgeschoss Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Hilko Eilers Tel: 04462/983-126 E-Mail Zimmer: 126 Erdgeschoss Fachbereich Ordnung und Bürgerservice Christian Menssen Tel: 04462/983-123 E-Mail Zimmer: 123 Erdgeschoss Fax: 04462/983-299
Seit dem 28.02.2017 ist Herr Hans-Günther Kirchhoff als Beauftragter für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Wittmund tätig. Zu den Aufgaben des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen gehört in erster Linie die Beratung von Betroffenen sowie von Selbsthilfegruppen und anderen im Bereich der Behindertenarbeit tätigen Diensten und Organisationen. Kontakt: Hans-Günther Kirchhoff Dohuser Weg 34 26409 Wittmund Tel.: 0 44 62 / 86 13 80 E-Mail: hans-guenther.kirchhoff@lk.wittmund.de Sprechzeiten nach Vereinbarung