Gemeinsame Bekanntmachung
Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022
Gemäß § 25 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) werden die in den jeweiligen Gemeinden vertretenen Parteien hiermit aufgefordert, bis zum 13.05.2022 geeignete Wahlberechtigte für die Besetzung der Wahlvorstände vorzuschlagen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht in ein Wahlehrenamt berufen werden. Auf § 47 NLWG (Gründe für die Ablehnung eines Wahlehrenamtes) wird hingewiesen.
Stadt Wittmund, Der Bürgermeister
Gemeinde Friedeburg, Der Bürgermeister
Gemeinde Langeoog, Die Bürgermeisterin
Gemeinde Spiekeroog, Der Bürgermeister
Samtgemeinde Esens, Der Samtgemeindebürgermeister
Samtgemeinde Holtriem, Der Samtgemeindebürgermeister
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